Nutzungsbedingungen
Fassung vom 22. August 2026
Das hier gilt, wenn Mausichat für dich läuft — nicht dafür, dass du diese Seite liest. Der Vertrag entsteht, wenn du dich registrierst und diese Bedingungen annimmst; wer lieber ein individuelles Angebot nach einem Erstgespräch möchte, bekommt es weiterhin. Liegt ein Angebot vor, ist die Fassung maßgeblich, die ihm beiliegt — sonst die hier, mit dem Datum oben.
Ab § 1 wird der Ton förmlich. Das ist keine Attitüde, sondern der Zweck: Der Text muss als Anlage zu einem Vertrag eindeutig sein, auch wenn ihn später jemand liest, der bei keinem Gespräch dabei war.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und den Betrieb der Software Mausichat durch DSD DataSphere Development UG (haftungsbeschränkt) („Mausichat“) gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („die Kundin“). An Verbraucherinnen und Verbraucher richtet sich das Angebot nicht.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Registrierung samt Annahme dieser Bedingungen oder durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme zustande. Die Darstellung auf dieser Website ist kein Angebot; mit der Registrierung gibt die Kundin ein Angebot ab, das Mausichat durch die Freischaltung des Zugangs annimmt.
(3) Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot samt Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 13), diese Bedingungen. Geschäftsbedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Mausichat ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Was Mausichat tut
Mausichat empfängt Ereignismeldungen zu Kommentaren unter den Instagram-Beiträgen der Kundin, ordnet sie anhand von Regeln oder eines Sprachmodells einer Absicht zu und kann daraufhin eine private Antwort über die Schnittstelle von Meta auslösen, wahlweise zusätzlich eine öffentliche Antwort. Enthält die Nachricht einen Link, kann dessen Öffnung je Empfängerin gezählt werden; IP-Adressen werden dabei ausschließlich als Hashwert gespeichert. Jeder Vorgang wird protokolliert.
Mausichat ist kein Redaktionswerkzeug: Es veröffentlicht keine Beiträge, plant nichts ein, beantwortet keine Story-Antworten und verwaltet kein Postfach.
§ 3 Was Mausichat schuldet
(1) Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der in § 2 beschriebenen Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere ist keine Reichweite, keine Antwortquote und kein Umsatz geschuldet.
(2) Zum geschuldeten Leistungsumfang gehören die Vorkehrungen, deren Nutzung § 9 der Kundin auferlegt: der Testlauf, in dem Nachrichten vollständig erzeugt, aber nicht an Meta übergeben werden; die Freigabe vor dem Versand, wahlweise für einzelne Absichten; ein Schalter, der die Ausführung für die gesamte Organisation anhält; das Protokoll; die Sperrliste; und die Drosselung vor Erreichen des von Meta zugeteilten Kontingents.
(3) Die Sperrliste wird unbedingt beachtet. Wer widersprochen hat, blockiert oder manuell gesperrt wurde, erhält keine weitere Nachricht; geprüft wird unmittelbar vor dem Versand.
(4) Der Versand wird bewusst verzögert und über die Zeit verteilt, weil gleichförmige Massensendungen die Spam-Erkennung von Meta auslösen. Eine bestimmte Zustellzeit ist nicht geschuldet.
(5) Setzt der Betrieb eine Freigabe von Meta voraus, schuldet Mausichat die Einreichung und die Mitwirkung daran, nicht deren Erteilung. Lehnt Meta ab oder erteilt Meta nicht innerhalb einer für die Kundin zumutbaren Frist, kann jede Seite den Vertrag außerordentlich kündigen; bereits erbrachte Einrichtungsleistungen sind zu vergüten.
§ 4 Grenzen, die Meta setzt
Das meiste hiervon ist keine Entscheidung von Mausichat, sondern eine Regel von Meta. Die folgenden Absätze beschreiben den geschuldeten Leistungsinhalt.
(1) Je Kommentar lässt sich genau eine private Antwort auslösen, und nur innerhalb von sieben Tagen nach dem Kommentar. Danach ist sie nicht mehr sendbar. Antwortet die Empfängerin, erlaubt Meta zwar weitere Nachrichten; Mausichat sendet sie nicht. Dass es keine Nachfassnachrichten und keine Sequenzen gibt, ist insoweit eine Produktentscheidung.
(2) Eine Zustellung ist nicht geschuldet und nicht garantiert. Blockierte Empfängerinnen, gelöschte Kommentare, abgelaufene Fristen, ausgeschöpfte Kontingente und Störungen bei Meta führen dazu, dass eine Nachricht nicht ankommt. Diese Fälle werden erkannt und protokolliert, nicht verhindert.
(3) Meta teilt ein Sendekontingent zu und meldet dessen Ausschöpfung nur als Prozentsatz; die absolute Obergrenze wird nirgends offengelegt. Das Kontingent hängt unter anderem von der Reichweite des Kontos ab. Für ein neues oder reichweitenschwaches Konto kann es nahe null liegen — kleine Konten sind hier die empfindlichsten, nicht die robustesten. Für bestimmte Aufrufe gilt zusätzlich eine feste Stundengrenze, die an der verknüpften Facebook-Seite hängt: Mehrere Instagram-Konten hinter derselben Seite teilen sich dasselbe Kontingent.
(4) Erreichbar sind ausschließlich Instagram-Konten als Business oder Creator, die mit einer Facebook-Seite verknüpft sind. Persönliche Konten haben keinen Zugang zur Schnittstelle.
(5) Ausgelöst wird nur durch Kommentare unter Beiträgen der Kundin. Mausichat schreibt niemanden an, der nicht kommentiert hat, und versendet keine Massennachrichten.
(6) Meta kann Schnittstellen, Berechtigungen, Kontingente und Regeln jederzeit ändern oder einstellen, auch ohne Vorlauf. Mausichat erbringt die Leistung dann im Rahmen der geänderten Vorgaben; § 19 regelt, was gilt, wenn dadurch eine wesentliche Funktion entfällt.
§ 5 Regelwerk und Sprachmodell
(1) Die Zuordnung einer Absicht erfolgt je Automation über Stichwörter und Regeln, über ein Sprachmodell oder über eine Kombination. Ist ein Sprachmodell aktiviert, kann es zusätzlich den Text der Antwort formulieren.
(2) Mausichat schuldet, dass die Erkennung arbeitet wie beschrieben — nicht, dass sie im Einzelfall richtig liegt. Eine bestimmte Trefferquote ist keine zugesicherte Eigenschaft. Für Fälle, die das Modell nicht sicher einordnet, steht die Freigabe nach § 3 Abs. 2 zur Verfügung; ist ein Modell nicht erreichbar oder seine Ausgabe unbrauchbar, wird ein festes Vorlagentext verwendet oder der Vorgang in die Freigabe gestellt.
(3) Ist für eine Automation ein Sprachmodell aktiviert, trifft die Kundin als Betreiberin die Transparenzpflicht nach Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689: Wer die Nachricht erhält, muss erkennen können, dass sie automatisiert erzeugt wurde. Mausichat hängt dafür einen Hinweis an jede Nachricht dieser Automation an, auch an die öffentliche Antwort. Der Hinweis ist vorbelegt und lässt sich nicht leeren, solange ein Sprachmodell aktiviert ist; seinen Wortlaut bestimmt die Kundin, und sie verantwortet, dass er für ihr Publikum ausreicht — insbesondere sprachlich, denn die Sprache der Nachricht wird aus dem Kommentar erkannt, die des Hinweises nicht.
§ 6 Betreuter Betrieb und Selbsthosting
(1) Im betreuten Betrieb stellt Mausichat die Konsole und die Verarbeitung auf eigener Infrastruktur bereit und hält die Meta-App. § 7 gilt.
(2) Beim Selbsthosting erhält die Kundin ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht, die Software auf eigener Infrastruktur zu betreiben. Untersagt sind Unterlizenzierung, Überlassung an Dritte und Rückentwicklung über den gesetzlich zulässigen Rahmen hinaus. Den Betrieb verantwortet die Kundin; eine Verfügbarkeit schuldet Mausichat nicht. Hält die Kundin eine eigene Meta-App, ist sie Meta gegenüber selbst Entwicklerin und schuldet insbesondere eine eigene Datenschutzerklärung und eine eigene Anleitung zur Datenlöschung.
(3) Der Zugang zur Schnittstelle von Meta hängt davon ab, welchen Zugriffsgrad Meta der verwendeten App erteilt hat. Ohne erweiterten Zugriff lassen sich nur Konten bedienen, die eine Rolle auf dieser App halten oder zu einem Geschäftsportfolio gehören, das die App beansprucht hat. Der erweiterte Zugriff setzt eine Prüfung durch Meta samt Unternehmensverifizierung voraus, kann mehrere Wochen dauern und wird in der ersten Einreichung häufig abgelehnt. Er erhöht die Kontingente nach § 4 Abs. 3 nicht.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Im betreuten Betrieb bemüht sich Mausichat um einen durchgehenden Betrieb der Konsole und der Verarbeitungsstrecke und beseitigt Störungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt; wird eine vereinbart, steht sie im Angebot.
(2) Wartungsarbeiten kündigt Mausichat mindestens 48 Stunden vorher in Textform an und führt sie soweit möglich außerhalb der Zeit von 8 bis 20 Uhr durch. Bei Störungen, die keinen Aufschub dulden, insbesondere bei Sicherheitslücken, entfällt die Ankündigungsfrist.
(3) Keine Störung von Mausichat sind Zeiten, in denen die Ursache außerhalb ihres Einflussbereichs liegt — namentlich Störungen, Drosselungen, Änderungen und Ausfälle bei Meta, Ausfälle von Vorleistern, Störungen der Netzinfrastruktur und höhere Gewalt —, ferner Zeiten, in denen die Ausführung auf Veranlassung der Kundin ruht (Testlauf, ausstehende Freigabe, Not-Stopp), und Zeiten, in denen erforderliche Zugänge oder Berechtigungen nach § 9 fehlen oder entzogen sind.
(4) Verlangt Meta die Einstellung der Nutzung, ohne dass die Kundin gegen §§ 10 oder 11 verstoßen hat, entfällt die Vergütung anteilig ab dem Tag der Einstellung; beide Seiten können den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 8 Störungen melden
(1) Störungen zeigt die Kundin unverzüglich in Textform an kontakt@mausichat.de an, mit einer Beschreibung, die eine Eingrenzung erlaubt.
(2) Die Kundin kann die Vergütung nicht mindern. Ihr Recht, überzahlte Vergütung zurückzufordern, bleibt unberührt; ebenso ihre Rechte aus §§ 14 und 15.
§ 9 Was die Kundin bereitstellt
(1) Die Kundin stellt ein Instagram-Konto als Business oder Creator samt verknüpfter Facebook-Seite sowie die erforderlichen Berechtigungen und Rollen bereit und erhält sie für die Vertragsdauer aufrecht. Beabsichtigte Änderungen daran kündigt sie vorher an; ein Entzug von Berechtigungen hält die Verarbeitung sofort an.
(2) Die Kundin benennt eine Ansprechperson und eine Adresse für Mitteilungen in Textform, schützt ihre Zugangsdaten und hält die Nutzenden ihrer Organisation zur Einhaltung dieser Bedingungen an.
(3) Vor der Aktivierung prüft die Kundin Vorlagen, Regelsätze, Anweisungen an das Sprachmodell und Ziel-Links, wertet den Testlauf aus und entscheidet, ob und für welche Absichten sie die Freigabe einsetzt. Im laufenden Betrieb kontrolliert sie das Protokoll stichprobenhaft.
(4) Verzögerungen und Aufwände, die daraus entstehen, dass eine Mitwirkung ausbleibt oder unzureichend ist, gehen nicht zu Lasten von Mausichat.
§ 10 Pflichten gegenüber Meta
(1) Die Kundin hält die Bedingungen von Meta ein, insbesondere die Plattformbedingungen und Entwicklerrichtlinien für Plattformdienste sowie die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Instagram, jeweils in der bei Nutzung geltenden Fassung. Sie unterlässt auch alles, was Mausichat einen Verstoß gegen diese Bedingungen einbringen könnte.
(2) Daten, die über die Schnittstelle von Meta bezogen werden, darf die Kundin nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen von Meta verarbeiten. Sie verkauft sie nicht, führt sie nicht mit fremden Datenbeständen zusammen und speichert sie nicht länger, als es der Zweck erfordert.
(3) Die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass Meta ihre unmittelbare Zustimmung zu eigenen Bedingungen verlangen kann, dass Mausichat auf Verlangen von Meta die Nutzung unverzüglich einstellen muss und dass Mausichat gegenüber Meta ein Verzeichnis der Kundinnen führt und auf Verlangen offenlegt. Mitteilungen von Meta, die die Verarbeitung der Kundin betreffen, leitet Mausichat unverzüglich weiter.
(4) Maßnahmen von Meta gegen das Konto der Kundin — Beschränkung, Sperrung, Entzug von Berechtigungen — trägt die Kundin, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von Mausichat beruhen.
§ 11 Wer für den Inhalt der Nachrichten einsteht
(1) Die Kundin verantwortet die Vorlagen, Regelsätze, Anweisungen an das Sprachmodell und die Ziel-Links sowie die Entscheidung, welche Absicht welche Nachricht auslöst. Für Formulierungen, die ein Sprachmodell selbst erzeugt, gilt § 15.
(2) Enthält die Nachricht Werbung, sichert die Kundin zu, dass eine wirksame Einwilligung der Empfängerin im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG vorliegt. Sie gestaltet den Beitrag dafür so, dass die Anforderung informiert erfolgt: Die Direktnachricht wird angekündigt, die Absenderin genannt und der Inhalt benannt. Die Nachricht bleibt auf das Angeforderte beschränkt. Die Kundin weist die Einwilligung auf Verlangen nach; das Protokoll nach § 3 Abs. 2 dient ihr dazu.
(3) Jede Werbenachricht nennt eine gültige Adresse, an die die Empfängerin die Einstellung weiterer Nachrichten verlangen kann (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Ein solches Verlangen führt zur Aufnahme in die Sperrliste.
(4) Der kommerzielle Zweck einer Nachricht und die Person, für die geworben wird, dürfen nicht verschleiert werden (§ 6 Abs. 1, 2 DDG). Bei Provisions- und Affiliate-Links weist die Kundin den kommerziellen Zweck aus (§ 5a Abs. 4 UWG); dafür steht das Hinweisfeld am jeweiligen Link zur Verfügung.
(5) Das Ziel eines Links entspricht dem, was der Beitrag ankündigt. Unzulässig sind Verschleierung des Ziels, Ketten über weitere Weiterleitungsdienste und eine Auslieferung, die sich je nach Aufrufendem unterscheidet.
(6) Untersagt ist ferner die Nutzung für rechtswidrige, irreführende, belästigende oder diskriminierende Inhalte, für die Ansprache von Personen ohne die erforderliche Einwilligung, für die Umgehung von Kontingenten oder Schutzmechanismen sowie das automatisierte Auslesen der Konsole.
§ 12 Vergütung
Ohne gesondertes Angebot gelten die auf mausichat.de/preise ausgewiesenen Preise und der dort gewählte Abrechnungszeitraum. Liegt ein individuelles Angebot vor, ergeben sich Höhe, Abrechnungszeitraum und Zahlungsziel daraus; nutzungsabhängige Kosten, insbesondere für den Betrieb von Sprachmodellen, sind dort gesondert ausgewiesen. Aufrechnen kann die Kundin nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist die Kundin. Mausichat verarbeitet die Daten der Kommentierenden ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiterin; Meta ist Unterauftragsverarbeiterin. Der Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO wird gesondert geschlossen und ist Voraussetzung für den Beginn der Verarbeitung.
(2) Die Kundin verantwortet die Zulässigkeit der Verarbeitung, insbesondere die Rechtsgrundlage und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Kommentierenden.
(3) Die Aufbewahrungsdauern ergeben sich aus der je Organisation eingestellten Richtlinie. Voreingestellt sind: Rohdaten eingehender Ereignisse 30 Tage, Inhalte des Schnittstellenprotokolls 90 Tage, Kommentare, Vorgänge und Klickdaten 12 Monate, das Prüfprotokoll 3 Jahre. Die Kundin prüft, ob diese Fristen für ihre eigenen Nachweiszwecke genügen, insbesondere für den Nachweis nach § 11 Abs. 2, und exportiert andernfalls rechtzeitig.
(4) Mausichat verwendet Daten der Kundin und über die Schnittstelle bezogene Daten nicht zum Training eigener oder fremder Modelle. Konfiguration, Vorlagen, Regelsätze und Anweisungen an das Sprachmodell bleiben der Kundin zugeordnet.
Wie Löschanfragen von Kommentierenden bearbeitet werden, steht unter mausichat.de/datenschutz/loeschung.
§ 14 Mängel
(1) Der Vertrag ist typengemischt: Für die Überlassung der Software und den Zugang zur Konsole gilt Mietrecht, für die laufende Verarbeitung Dienstvertragsrecht, für Einrichtungsleistungen Werkvertragsrecht.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. § 15 Abs. 1 bleibt unberührt.
(3) Vor einer Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs setzt die Kundin eine angemessene Frist zur Abhilfe, sofern eine Fristsetzung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
§ 15 Haftung
(1) Mausichat haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Mausichat der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Im Rahmen des Absatzes 2 ist die Haftung für den Verlust von Daten auf den Aufwand begrenzt, der bei einem regelmäßigen Export nach § 18 Abs. 3 für deren Wiederherstellung angefallen wäre. Die Absätze 1 und 3 bleiben unberührt.
(5) Für Umstände, die Mausichat nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet. Absatz 1 bleibt unberührt.
(6) Die Beschränkungen der Absätze 2 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Mausichat.
§ 16 Freistellung
(1) Nimmt ein Dritter Mausichat wegen eines Verstoßes gegen §§ 10 oder 11 in Anspruch, stellt die Kundin Mausichat davon frei und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung — jedoch nur, soweit die Kundin die Rechtsverletzung zu vertreten hat und die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung von Mausichat beruht. Geldbußen und Sanktionen, die gegen Mausichat selbst verhängt werden, sind nicht erfasst.
(2) Mausichat zeigt eine Inanspruchnahme unverzüglich an, führt ohne Zustimmung der Kundin kein Anerkenntnis und keinen Vergleich herbei und ermöglicht ihr die Mitwirkung an der Verteidigung.
(3) Verletzt die überlassene Software Schutzrechte Dritter, verschafft Mausichat der Kundin nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht, ändert die Software mängelfrei ab oder nimmt sie gegen Erstattung der auf die Restlaufzeit entfallenden Vergütung zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15.
§ 17 Sperrung
(1) Bei einem Verstoß gegen §§ 10 oder 11 fordert Mausichat die Kundin in Textform zur Abhilfe auf und setzt eine angemessene Frist. Hilft die Kundin nicht ab, kann Mausichat die Nutzung in dem Umfang sperren, in dem die Sperrung geeignet ist, den Verstoß abzustellen oder seine Folgen zu mindern.
(2) Bei einem schwerwiegenden Verstoß, bei drohendem erheblichem Schaden und dann, wenn Meta die Einstellung verlangt, kann ohne vorherige Fristsetzung gesperrt werden. Mausichat unterrichtet die Kundin unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für die Vergütung während einer Sperrung gilt § 7 Abs. 4.
§ 18 Ende des Vertrags und Daten danach
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigt die Kundin eine Einrichtungsleistung vorzeitig, behält Mausichat den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 S. 2 BGB). § 545 BGB findet keine Anwendung.
(2) Nach dem Ende des Vertrags besteht ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, den die Kundin einmalig um einen angemessenen Zeitraum verlängern kann, und daran anschließend ein Zeitraum von mindestens 30 Kalendertagen, in dem sie ihre Daten abrufen kann. Erst danach werden sie gelöscht.
(3) Der Abruf umfasst die Daten der Kundin — Konfiguration, Vorlagen, Regelsätze, Anweisungen an das Sprachmodell sowie Entscheidungs-, Zustell- und Klickprotokolle — in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Für Daten, die über die Schnittstelle von Meta bezogen wurden, gelten die Vorgaben von Meta vor; sie werden nicht gesammelt herausgegeben, sondern nach Metas Vorgaben gelöscht. Diese Daten kann die Kundin unmittelbar bei Meta abrufen.
(4) Im Selbsthosting liegen die Daten ohnehin bei der Kundin; die Absätze 2 und 3 gelten dort nur für Daten, die Mausichat tatsächlich vorhält.
§ 19 Änderungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen teilt Mausichat mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und stellt die neue Fassung im Volltext bereit. Sie werden wirksam, wenn die Kundin ihnen in Textform zustimmt; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt die Kundin nicht zu, kann Mausichat den Vertrag ordentlich zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
(2) Ändert oder streicht Meta Schnittstellen, Berechtigungen, Kontingente oder Funktionen, unterrichtet Mausichat die Kundin unverzüglich. Entfällt dadurch eine wesentliche Funktion dauerhaft oder wird sie erheblich eingeschränkt, kann die Kundin eine angemessene Herabsetzung der Vergütung ab dem Wirksamwerden der Einschränkung verlangen. Ist ihr die Fortsetzung nicht zumutbar, kann sie den Vertrag außerordentlich kündigen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform. Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht in Textform erfolgt sind (§ 305b BGB).
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Kundin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Mausichat. Mausichat kann die Kundin auch an deren Sitz verklagen.
Anbieterin ist DSD DataSphere Development UG (haftungsbeschränkt), Im Neuneck 2, 78609 Tuningen. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum; wie diese Website mit Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.